Bistum

Caritas: Einrichtungsbezogene Impfpflicht vorerst aussetzen

Redaktion am 01.02.2022

2022 01 31 pb alb caritas konrad niederlaender Foto: Caritas
Caritas-Vorstand Diakon Konrad Niederländer appelliert, die Schutzbedürftigen stärker in den Blick zu nehmen.

Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. setzt sich dafür ein, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen und solange zu verschieben, bis eine allgemeine Impfpflicht eingeführt wird.

Um die aktu­el­le Dyna­mik des Pan­de­mie­ge­sche­hens zu durch­bre­chen, ist aus Sicht des Diö­ze­san-Cari­tas­ver­ban­des Pas­sau die Ver­ord­nung einer all­ge­mei­nen Impf­pflicht der kla­re­re und bes­se­re Weg. Die­se Maß­nah­me würde dafür sor­gen, dass der Schutz und die regu­lä­re Ver­sor­gung und Betreu­ung der vul­ner­ablen Per­so­nen­grup­pen gewähr­leis­tet bleibt. Eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht heißt gesamt­ge­sell­schaft­lich auch, mit geleb­ter Soli­da­ri­tät die Pan­de­mie zu überwinden.

Die Cari­tas sieht zum einen die Ver­ant­wor­tung für den Schutz der vul­ner­ablen Grup­pen, zum ande­ren habe sie für die Mit­ar­bei­ten­den Sor­ge zu tra­gen. Denn genau die Kräf­te in den Pfle­ge- und Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen sind es, die der­zeit mit allen ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Kräf­ten am Limit ihrer psy­chi­schen wie phy­si­schen Belas­tungs­gren­ze die zu betreu­en­den Per­so­nen ver­sor­gen“, betont Vor­stand Dia­kon Kon­rad Nie­der­län­der. Mit einer ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht kön­ne das nicht mehr gewähr­leis­tet wer­den. Denn selbst ange­sichts des uner­müd­li­chen Bemü­hens um Imp­fun­gen und mit einer Impf­quo­te von annä­hernd 90 Pro­zent und dar­über muss mit Kün­di­gun­gen in unse­ren Ein­rich­tun­gen und Diens­ten oder Wech­seln in ande­re Wirt­schafts­be­rei­che gerech­net wer­den. Das ver­schärft den ohne­hin bri­san­ten Fach­kräf­te­man­gel im Sozi­al- und Gesund­heits­be­reich. Das gilt natür­lich auch, wenn­gleich ver­mut­lich in gerin­ge­rem Umfang, bei einer all­ge­mei­nen Impf­pflicht“, macht Nie­der­län­der deutlich.

Die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht habe im Ergeb­nis auch benach­tei­li­gen­de Wir­kung und stel­le Arbeit­ge­ber wie die Cari­tas vor Her­aus­for­de­run­gen, die der Gesetz­ge­ber nicht berück­sich­tigt habe: sei es in der Dienst­plan­ge­stal­tung, in der Orga­ni­sa­ti­on, wenn in Ein­rich­tun­gen etwa für Men­schen mit Behin­de­run­gen Berei­che, die eine Imp­fung zwin­gend vor­se­hen, angren­zen an Berei­che ohne Impf­zwang, oder im Bereich arbeits­recht­li­cher Kon­se­quen­zen mit schwer lös­ba­ren Fragen.

Gleich­zei­tig müs­sen sich unse­re Mit­ar­bei­ten­den in den Ein­rich­tun­gen und Diens­ten durch eine all­ge­mei­ne Impf­pflicht geschützt wis­sen. Für den Umgang mit nicht geimpf­ten Beschäf­tig­ten – deren per­sön­li­che Ent­schei­dung zu respek­tie­ren ist, aber mit dem höchst­mög­li­chen Schutz für alle abge­wo­gen wer­den muss – bedarf es auch einer Zeit für die Umset­zung, sowohl für die Trä­ger, die Beschäf­tig­ten sowie die Gesund­heits­äm­ter. Selbst wenn es zu zeit­li­chen Ver­zö­ge­run­gen kom­men soll­te zwi­schen der Mel­dung unge­impf­ter Mit­ar­bei­ten­der und dem fol­gen­den Betre­tungs­ver­bot durch die Gesund­heits­äm­ter wäre dies ein Zustand, der für die Ein­rich­tun­gen wie die zu betreu­en­den Per­so­nen auf Dau­er nicht getra­gen wer­den kann. Zudem müs­sen die Bewer­tun­gen der Gesund­heits­äm­ter ein­deu­tig und ver­gleich­bar nach­voll­zieh­bar sein“, fasst Nie­der­län­der zusammen.

Sein Auf­ruf an die Poli­tik: Um in die­ser durch die Omi­kron-Vari­an­te ohne­hin ange­spann­ten Zeit nicht wei­ter­hin für Ver­un­si­che­rung zu sor­gen, appel­lie­ren wir an die poli­tisch Ver­ant­wort­li­chen, die Posi­ti­on der Cari­tas zu berück­sich­ti­gen und sich mit Blick auf mög­li­che wei­te­re Vari­an­ten für eine wir­kungs­vol­le Pan­de­mie­be­kämp­fung ein­zu­set­zen. Auf die täg­li­che und prak­ti­sche Unter­stüt­zung der Schwa­chen und Schutz­be­dürf­ti­gen in unse­rer Gesell­schaft durch alle kommt es an.“

Text: can

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