Foto: Stefanie Hintermayr / pbp
Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) und Unabhängiger Betroffenenbeirat (UBB) haben die Ergebnisse einer Metastudie entgegengenommen. Helmut Höfl hat darin Studien aus der ganzen Welt verarbeitet und Empfehlungen daraus abgeleitet.
Helmut Höfl, Experte für Fragen des sexuellen wie geistlichen Missbrauchs, ist von der UAK und vom UBB für diese Metastudie beauftragt worden. Wie Michael Steindorfner, stellvertretender Sprecher des Betroffenenbeirats, in einer Pressemitteilung erklärt, habe Höfl dazu aus über 200 weltweit erschienenen Studien und Berichten die einschlägigen Empfehlungen verdichtet. Seine Metastudie soll helfen, die in Kürze erwartete Aufarbeitungsstudie der Universität Passau (Prof. v. Knorring) gut vorzubereiten. UAK und UBB wollten sich nicht mit einem bloßen Reagieren begnügen, sondern mit einer eigenen Grundlage in die Auseinandersetzung gehen. Damit verbinden beide Gremien auch die Aufgabe, für jene Betroffenen einzustehen, die bisher ungehört blieben und deren Erfahrungen noch im Dunkelfeld verborgen liegen. Höfls Analyse erschließe nicht nur die Fülle von Daten, sondern ordne sie in Essays, die zentrale Reformfelder abbilden: Rechtsfragen und Sanktionen, Prävention und Ausbildung, Kultur und Theologie, Beteiligung von Betroffenen und organisatorische Strukturen. Die Essays seien als Wegweiser gedacht – Impulse, die UAK und UBB helfen, den eigenen Auftrag weiterzuführen, so Steindorfner.
In einer gemeinsamen Sitzung von UAK und UBB wurde die Arbeit ausdrücklich gewürdigt. UAK-Sprecher Prof. Guido Pollak betonte, Höfl habe „ein Fundament geschaffen, das für das Verstehen der kommenden Studie besondere Bedeutung hat“. Seine Stellvertreterin Michaela Müller hob hervor, die Essays machten deutlich, dass Aufarbeitung „mehr ist als Rückschau“ – sie seien zugleich Einladung und Handlungsanleitung. Auch der UBB sah sich durch die Metastudie gestärkt. Michael Steindorfner erklärte, die Studie mache sichtbar, „wie entscheidend die Beteiligung der Betroffenen bleibt“ – gerade auch für jene, die bisher keine Stimme gefunden haben.
In der Diskussion wurde deutlich: UAK und UBB verstehen ihre Arbeit nicht nur als Rückschau auf vergangenes Unrecht, sondern als bleibenden Auftrag, die Kirche zu einem sicheren Ort zu machen. Der Blick richtet sich deshalb auf konsequenten Kinderschutz. Vorbild sei das umfassende Safeguarding-Konzept, wie es P. Hans Zollner SJ entwickelt hat: Schutz nicht nur einzelner Kinder, sondern der Kindheit selbst – als Raum, in dem Vertrauen wachsen darf und neue Anfänge möglich sind.
Steindorfners Fazit: „So verstanden ist Aufarbeitung mehr als ein juristischer oder historischer Prozess. Sie ist eine geistliche und gesellschaftliche Aufgabe: Betroffenen zuhören, Strukturen ändern und eine Kultur schaffen, die Missbrauch verhindert. Höfls Metastudie bietet dafür eine solide Grundlage. Sie erinnert daran, dass Aufarbeitung nicht endet, sondern Daueraufgabe bleibt – zum Schutz der Kinder heute und morgen.“
Text: red


