
Zur Prävention sexualisierter Gewalt führt das Bistum ein Rahmenschutzkonzept (RSK) in den Pfarreien bzw. Pfarrverbänden verbindlich ein. Präventionsbeauftragte Bettina Sturm erklärt Ziele, Regelungen und Umsetzung dieses Konzepts.
Das Bistum weitet Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt aus und wird in den Pfarreien bzw. Pfarrverbänden ein sogenanntes Rahmenschutzkonzept einführen. Welches Ziel wird mit der Einführung verfolgt?
Bettina Sturm: Präventionsmaßnahmen haben primär einen vorbeugenden Charakter und zu diesen Maßnahmen zählt auch das RSK. Es soll Kindern und Jugendlichen, aber auch schutz- und hilfebedürftigen Personen eine sichere sowie angst- und gewaltfreie Umgebung vor Ort schaffen bzw. erhalten. Außerdem zielt es darauf ab, die institutionellen Risiken für sexualisierte Gewalt zu verringern und Betroffenen als auch Personen, die Beobachtungen machen, sogenannte Bystander, Handlungsoptionen aufzuzeigen.
Was genau ist im Rahmenschutzkonzept geregelt?
Bettina Sturm: Das RSK legt einen qualitativen Standard in Bezug auf Prävention sexualisierter Gewalt fest. So finden sich beispielsweise Festlegungen zu Personalauswahl und ‑entwicklung, zur Vorgehensweise im Verdachts- und Beschwerdefall, zu Präventionsschulungen und zum allgemeinen Verhaltenskodex wieder.

Wer ist vor Ort dafür zuständig, dass das Rahmenschutzkonzept umgesetzt wird?
Bettina Sturm: Es sollen sich alle in der Pfarrei, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig oder Pfarreimitglied, inhaltlich damit auseinandersetzen und es „zu ihrer Sache“ machen und infolgedessen eine Haltung des Hinsehens und Handelns entwickeln. Aber die Verantwortung für die Umsetzung des Schutzauftrages bleibt beim Ortspfarrer. Prävention muss integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit sein und als Kernanliegen im pastoralen Handeln verstanden werden, wie dies bereits in vielen Pfarreien der Fall ist.

Stefanie Hintermayr
TV- / Online-Redakteurin