Bistum

Bistum weitet Prävention aus

Redaktion am 26.05.2025

2025 05 26 pb alb rahmenschutzkonzept Grafik/Foto: Prävention Bistum Passau/Hintermayr
Die Grafik zeigt, worauf es beim Rahmenschutzkonzept ankommt.

Zur Prävention sexualisierter Gewalt führt das Bistum ein Rahmenschutzkonzept (RSK) in den Pfarreien bzw. Pfarrverbänden verbindlich ein. Präventionsbeauftragte Bettina Sturm erklärt Ziele, Regelungen und Umsetzung dieses Konzepts.

Das Bis­tum wei­tet Maß­nah­men zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt aus und wird in den Pfar­rei­en bzw. Pfarr­ver­bän­den ein soge­nann­tes Rah­men­schutz­kon­zept ein­füh­ren. Wel­ches Ziel wird mit der Ein­füh­rung ver­folgt?
Bet­ti­na Sturm: Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men haben pri­mär einen vor­beu­gen­den Cha­rak­ter und zu die­sen Maß­nah­men zählt auch das RSK. Es soll Kin­dern und Jugend­li­chen, aber auch schutz- und hil­fe­be­dürf­ti­gen Per­so­nen eine siche­re sowie angst- und gewalt­freie Umge­bung vor Ort schaf­fen bzw. erhal­ten. Außer­dem zielt es dar­auf ab, die insti­tu­tio­nel­len Risi­ken für sexua­li­sier­te Gewalt zu ver­rin­gern und Betrof­fe­nen als auch Per­so­nen, die Beob­ach­tun­gen machen, soge­nann­te Bystan­der, Hand­lungs­op­tio­nen aufzuzeigen.

Was genau ist im Rah­men­schutz­kon­zept gere­gelt?
Bet­ti­na Sturm: Das RSK legt einen qua­li­ta­ti­ven Stan­dard in Bezug auf Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt fest. So fin­den sich bei­spiels­wei­se Fest­le­gun­gen zu Per­so­nal­aus­wahl und ‑ent­wick­lung, zur Vor­ge­hens­wei­se im Ver­dachts- und Beschwer­de­fall, zu Prä­ven­ti­ons­schu­lun­gen und zum all­ge­mei­nen Ver­hal­tens­ko­dex wieder.

2025 05 26 pb alb bettina sturm Foto: Stefanie Hintermayr / pbp
Präventionsbeauftragte Bettina Sturm.

Wer ist vor Ort dafür zustän­dig, dass das Rah­men­schutz­kon­zept umge­setzt wird?
Bet­ti­na Sturm: Es sol­len sich alle in der Pfar­rei, egal ob haupt­amt­lich oder ehren­amt­lich tätig oder Pfar­rei­mit­glied, inhalt­lich damit aus­ein­an­der­set­zen und es zu ihrer Sache“ machen und infol­ge­des­sen eine Hal­tung des Hin­se­hens und Han­delns ent­wi­ckeln. Aber die Ver­ant­wor­tung für die Umset­zung des Schutz­auf­tra­ges bleibt beim Orts­pfar­rer. Prä­ven­ti­on muss inte­gra­ler Bestand­teil der kirch­li­chen Arbeit sein und als Kern­an­lie­gen im pas­to­ra­len Han­deln ver­stan­den wer­den, wie dies bereits in vie­len Pfar­rei­en der Fall ist.

SH Web

Stefanie Hintermayr

TV- / Online-Redakteurin

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